Fördergrundsätze
Für die Auswahl förderwürdiger Projekte sind in der Förderleitlinie Rahmenbedingungen festgelegt, im Wesentlichen:
- Förderprojekte müssen einem Satzungszweck der RWE Foundation entsprechen. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit folgenden Schwerpunkten:
- Förderung von Chancengerechtigkeit, Überwindung von sozialer Benachteiligung
- Stärkung von internationaler und interkultureller Verständigung, Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
- Es werden nur Projekte mit gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO) gefördert.
- Dem Förderprojekt muss eine langfristige Konzeption zugrunde liegen. Es soll möglichst keine alleinige Vollfinanzierung durch die RWE Foundation erfolgen, wobei Eigenleistungen nicht nur in Geld erbracht werden können.
- Der Finanzierungszeitraum ist begrenzt auf max. drei Jahre begrenzt.
- Bei den Förderprojekten sollte es sich möglichst um Aktionen mit Multiplikatorwirkung handeln.
- Die Förderprojekte sollten skalierbar und nachhaltig für die Zielgruppe sein. Darüber hinaus sollten Förderungen über 50.000,00 € systemisch verankert sein (Einbindung von öffentlichen Akteuren).
- Es wird eine Konzentration auf möglichst richtungsweisende, vorbildliche und nachhaltig wirkende Projekte angestrebt.
- Es werden Projekte in Europa gefördert.
- Unsere Fördertätigkeit startet mit einem Fördervolumen ab 20.000,00 €.
- Förderungen über 50.000,00 € bedürfen der Zustimmung des Beirats. Die Beiratssitzungen finden zweimal jährlich statt (planerisch im November und Mai).
- Deadline für Förderprojekte > 50.000,00 €: 1. April und 1. Oktober
- Deadline für Förderprojekte ≤ 50.000,00 €: 1. Dezember und 1. Juni
- Nach Antragsfrist kann es bis zu drei Monaten dauern, bis die Entscheidung mitgeteilt wird.
- Im Falle eines positiv beschiedenen Antrags setzt eine Mittelgewährung eine gesonderte Vereinbarung für die Förderung/Kooperation zwischen der RWE Foundation und dem Antragsteller voraus, in der beidseitig Rechte und Pflichten vereinbart werden.
Folgende Kriterien führen zum Ausschluss einer Förderung:
- parteipolitische und religiöse Organisationen
- Einzelpersonen
- ausschließliche Sachkosten (z.B. Bau- oder Renovierungskosten)
- Projekte außerhalb von Europa
Förderantrag
Wir bitten Sie, Ihren Förderantrag samt Anlagen über unser Kontaktformular einzureichen:
Für das erfolgreiche Einreichen werden die folgenden Dokumente benötigt:
- Bescheid Ihres Finanzamts über die gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung Ihrer Organisation
- Satzung Ihrer Organisation, Handelsregisterauszug
- Nachweise über Auszeichnungen, Zertifikate, Gütesiegel (optional)
- Referenzen (optional)
Bitte bereiten Sie diese entsprechend vor.