Fördergrundsätze

Für die Auswahl förderwürdiger Projekte sind in der Förderleitlinie Rahmenbedingungen festgelegt, im Wesentlichen:

  • Förderprojekte müssen einem Satzungszweck der RWE Foundation entsprechen. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit folgenden Schwerpunkten:
    • Förderung von Chancengerechtigkeit, Überwindung von sozialer Benachteiligung
    • Stärkung von internationaler und interkultureller Verständigung, Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
  • Es werden nur Projekte mit gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO) gefördert.
  • Dem Förderprojekt muss eine langfristige Konzeption zugrunde liegen. Es soll möglichst keine alleinige Vollfinanzierung durch die RWE Foundation erfolgen, wobei Eigenleistungen nicht nur in Geld erbracht werden können.
  • Der Finanzierungszeitraum ist begrenzt auf max. drei Jahre begrenzt.
  • Bei den Förderprojekten sollte es sich möglichst um Aktionen mit Multiplikatorwirkung handeln.
  • Die Förderprojekte sollten skalierbar und nachhaltig für die Zielgruppe sein. Darüber hinaus sollten Förderungen über 50.000,00 € systemisch verankert sein (Einbindung von öffentlichen Akteuren).
  • Es wird eine Konzentration auf möglichst richtungsweisende, vorbildliche und nachhaltig wirkende Projekte angestrebt. 
  • Es werden Projekte in Europa gefördert.
  • Unsere Fördertätigkeit startet mit einem Fördervolumen ab 20.000,00 €.
  • Förderungen über 50.000,00 € bedürfen der Zustimmung des Beirats. Die Beiratssitzungen finden zweimal jährlich statt (planerisch im November und Mai).
  • Deadline für Förderprojekte > 50.000,00 €: 1. April und 1. Oktober
  • Deadline für Förderprojekte ≤ 50.000,00 €: 1. Dezember und 1. Juni
  • Nach Antragsfrist kann es bis zu drei Monaten dauern, bis die Entscheidung mitgeteilt wird.
  • Im Falle eines positiv beschiedenen Antrags setzt eine Mittelgewährung eine gesonderte Vereinbarung für die Förderung/Kooperation zwischen der RWE Foundation und dem Antragsteller voraus, in der beidseitig Rechte und Pflichten vereinbart werden.

Folgende Kriterien führen zum Ausschluss einer Förderung:

  • parteipolitische und religiöse Organisationen
  • Einzelpersonen
  • ausschließliche Sachkosten (z.B. Bau- oder Renovierungskosten)
  • Projekte außerhalb von Europa

Förderantrag

Wir bitten Sie, Ihren Förderantrag samt Anlagen über unser Kontaktformular einzureichen:

Für das erfolgreiche Einreichen werden die folgenden Dokumente benötigt:

  • Bescheid Ihres Finanzamts über die gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung Ihrer Organisation
  • Satzung Ihrer Organisation, Handelsregisterauszug
  • Nachweise über Auszeichnungen, Zertifikate, Gütesiegel (optional)
  • Referenzen (optional)

Bitte bereiten Sie diese entsprechend vor.